Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Spanien: Regierungsentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Dienstleistungen der Informationsgesellschaft

11.01.07 12:00

Der von der spanischen Regierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Reform der Ley 34/2002 (Gesetz über die Dienste der Informationsgesellschaft und den elektronischen Handel) sorgt zur Zeit für Gesprächsstoff unter den spanischen Internet-Nutzern. Die Asociación de Internautas (AI), die Vereinigung der spanischen Internet-Nutzer, hält den Gesetzentwurf für verfassungswidrig. Dieser sieht u. a. eine Neufassung des Art. 11 Abs. 1 der Ley 34/2002 dahingehend vor, dass künftig Verwaltungsbehörden von spanischen Internet-Service-Providern die Löschung von bestimmten Inhalten verlangen können, ohne vorher einen richterlichen Beschluss eingeholt zu haben. Die AI sieht darin einen Verstoß gegen die Verfassung, da gemäß Art. 20 Satz 5 der spanischen Verfassung die Beschlagnahmung von Publikationen, Aufzeichnungen und anderen Medien nur aufgrund eines richterlichen Beschlusses erfolgen darf („Sólo podrá acordarse el secuestro de publicaciones, grabaciones y otros medios de información en virtud de resolución judicial“).