Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Perú: Anti-Spam-Verordnung in Kraft getreten

19.01.06 12:00

Im offiziellen peruanischen Amtsblatt vom 4. Januar 2006 (Seite 309276ff.) wurde die ministerielle Verordnung veröffentlicht, die die Anwendung des Anti-Spam-Gesetzes regelt („Reglamento de la Ley N° 28493“). Dieses Gesetz, die „Ley N° 28493 que regula el envío del correo electrónico comercial no solicitado (SPAM)“, war bereits im vergangenen Jahr vom peruanischen Kongress verabschiedet worden (siehe hierzu die Nachricht vom 05.05.2005). Gemäß Artikel 8 des Anti-Spam-Gesetzes in Verbindung mit Artikel 17 der entsprechenden Verordnung kann nunmehr derjenige, der SPAM erhält, von dem Absender der unaufgefordert zugesandten E-Mail und von dem Nutznießer („beneficiaro“) der darin enthaltenen Werbung oder deren Inserent („anunciante“) eine Geld-Entschädigung in Höhe von 1 Prozent des jährlich neu festgelegten Steuereinheitsbetrages („unidad impositiva tributaria“) pro illegaler E-Mail verlangen, maximal den doppelten Steuereinheitsbetrag. Dieser Betrag beläuft sich zur Zeit auf 3300 PEN; das entspricht knapp 800 Euro. Kurz gesagt: Der Empfänger von SPAM kann für jede verbotene E-Mail Schadensersatz in Höhe 8 Euro, aber höchstens bis zu einer Gesamtsumme von 1600 Euro verlangen.