Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Frankreich: Urheberrechtsnovelle umstritten
26.01.06 12:00Zur Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft in französisches Recht hat der französische Kulturminister Renaud Donnedieu de Vabres Ende Dezember einen Gesetzentwurf in die Nationalversammlung eingebracht. Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte jedoch für einen Änderungsvorschlag, der umstritten ist. Streitgegenstand ist vor allem die im Änderungsvorschlag (Amendement N°153, N°154 und N°155) enthaltene Neuregelung von Artikel 122-5 des französischen Urheberrechtsgesetzes, dessen neu zu fassender Absatz 2 wie folgt lauten soll: « De même, l’auteur ne peut interdire les reproductions effectuées sur tout support à partir d’un service de communication en ligne par une personne physique pour son usage privé et à des fins non directement ou indirectement commerciales, à l’exception des copies d’un logiciel autres que la copie de sauvegarde, à condition que ces reproductions fassent l’objet d’une rémunération telle que prévue à l’article L. 311-4, ». Demnach könnten auch p2p-Tauschbörsen gegen Zahlung einer Pauschalabgabe („licence globale“) -in Deutschland auch „Kulturflatrate“ genannt - legal genutzt werden. Laut neueren Presseberichten hat der französische Kulturminister zwar erneut seine Vorbehalte gegenüber einer „licence globale“ bekräftigt, zeigte aber zugleich die Bereitschaft an, den bisherigen Gesetzentwurf der Regierung zu überarbeiten.
