Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Spanien - Urteil zur Haftung für Verlinkung zu einem Sharehoster
27.07.11 00:54Die Audiencia Provincial de Barcelona hat als Berufungsgericht durch Urteil vom 07. Juli 2011 das erstinstanzliche Urteil des Juzgado de lo Mercantil vom 22. April 2010 bestätigt. In dem zugrundeliegenden Fall hatte die spanische Verwertungsgesellschaft SGAE den Betreiber der Website „Indice-web.com“ auf Schadensersatz verklagt, da dieser Links zu p2p-Netzwerken und Sharehostern anbot, die Musiktitel enthielten, die der Verwertung der SGAE unterlagen. Das Berufungsgericht bestätigte das klageabweisende Urteil der ersten Instanz, da in der bloßen Verlinkung keine Urheberrechtsverletzung zu sehen sei. Vor allem im Hinblick auf die streitgegenständlichen Links zu dem Sharehoster „Megaupload“ wird das Berufungsurteil in den juristischen Weblogs unterschiedlich bewertet. Während die Rechtsanwälte David Bravo und Javier de la Cueva, die den Beklagten vertreten, das Urteil als Sinneswandel des erkennenden Gerichts deuten mit dem Argument, dass dieselbe Kammer im Fall „rincondelajesus“ (siehe JIPS-Nachricht vom 31.05.2011) das Anbieten direkter Downloads noch als urheberrechtlich relevante „öffentliche Wiedergabe“ eingeordnet habe, sehen der Rechtsanwalt David Maeztu und der Rechtsprofessor Miquel Peguera keinen Widerspruch zwischen den beiden Urteilen, da es in beiden Fällen lediglich um die Verlinkung und nicht um das Bereitstellen von Inhalten gegangen sei.