Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Keine Haftung des DSL-Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen der Anschlussnutzer

10.01.08 00:00

Im Rahmen der internationalen Debatte über Peer-to-Peer (wie u.a. bereits in Artikeln vom 25.10.2007 und 11.10.2007 berichtet) äußert sich nun auch ein deutsches Gericht zum Thema. Das LG München I hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein Volontär eines Radiosenders illegale Musikdownloads über einen Anschluss des Senders abgeboten hat. Der Sender wurde daraufhin von der GVU abgemahnt und ist gegen diese Abmahnung gerichtlich vorgegangen. Das LG ist zu der Einschätzung gelangt, dass es dem Anschlussinhaber nicht zuzumuten sei, den Anschluss des Volontärs ohne konkrete Anhaltspunkte auf eine rechtswidrige Nutzung zu beschränken. Damit schließt sich das LG München I nicht der Rechtsprechung des LG Hamburg an, das in ähnlichen Fällen eine Haftung des Anschlussinhabers bejaht hatte.