Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Follow-up: Vorgehen des chinesischen Zolls beim Plagiaten
14.07.10 00:00Was geschieht, wenn der Zoll in China gefälschte Produkte ausfindig macht? Dieser Frage soll der nachfolgende Text beantworten:
Der Zoll der Stadt Qingdao, gelegen in der chinesischen Provinz Shandong hat zahlreiche gefälschte Produkte ausfindig machen können und sichergestellt. Dabei wurden 86.400 Plagiate im Wert von 0,66 Millionen Yuan (ca. 79.231€) aus dem Verkehr gezogen. Diese beschlagnahmten Plagiate werden an das Rote Kreuz weitergegeben. Zuvor wird das gefälschte Logo entfernt. Im Jahr 2010 hat der Zoll in Qingdao insgesamt 21 mal gefälschte Produkte im Gesamtwert von 7 Million Yuan (ca. 840.366€) sichergestellt. Davon wurden 4 mal die Produkte im Wert von 1,8 Million Yuan (ca.216.086€) an das Rote Kreuz weitergegeben.
Das Schicksal der vom Zoll ausfindig gemachten gefälschten Produkte bestimmen sich nach §27 der Regelung für Gewerblichen Schutz im Zoll:
1. Die Rechtsinhaber(Markeninhaber) können die Plagiate kaufen.
2. Nachdem das Logo entfernt worden ist, können sie an die Freie Wohlfahrtspflege(z.B. das Rote Kreuz) weitergeben werden
3. Wenn die Rechtsinhaber sie nicht kaufen wollen und sie nicht zur Gemeinnützigkeit verwendet werden können, kann der Zoll sie versteigern. Wie bei der Abgabe an die Freie Wohlfahrtspflege muss das gefälschte Logo zuvor entfernt werden.
4. Die Vernichtung der Plagiate
