Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: IP-Datenspeicherung
29.01.03 12:00Im Rahmen eines kürzlich verhandelten Falles wurde die Frage aufgeworfen, ob die Speicherung von Verbindungsdaten durch T-Online bei einem Flatrate-Vertrag zulässig sei, da es an einer Abrechnungserforderlichkeit im Sinne des § 6 Abs. 4 TDDSG fehlen könne. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat am 14.01.2003 daraufhin entschieden, dass die '...Speicherung der vergebenen dynamischen IP-Nummer durch Internet-Zugangsprovider T-Online International AG' gerechtfertigt ist (www.jurpc.de/rechtspr/20030043.htm). In der Begründung heißt es zum einen: 'Die Speicherung der IP-Nummer ist gerechtfertigt, damit die T-Online International AG im Zweifelsfall die kostenpflichtige Erbringung ihrer Leistung wirklich korrekt und durchsetzbar nachweisen kann'. Zum anderen stützt sich die Begründung auf Sicherheitsaspekte, die es zu beachten gelte: '...stellt auch insoweit ein geeignetes Mittel zur Erreichung der Sicherheits- und Schutzziele des § 9 BDSG und Anlage hierzu dar, als sie insbesondere zur Einrichtung einer wirksamen Zugriffskontrolle nach Nr, 3 der Anlage zu § 9 BDSG [...] zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung unabdingbar ist [...]'.
Demgegenüber äußern Datenschützer wie beispielsweise das 'Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein' Bedenken gegen diesen Entscheid: '§ 4 Abs. 4 TDDSG und § 9 BDSG stellen Vorschriften zum Schutz des Persönlichkeitsrechts der Internetnutzer dar. Ihre Intentionen würden geradezu in das Gegenteil verkehrt, wenn sie als Rechtsgrundlage für eine umfassende Protokollierung der Internetnutzung und damit zur Ermöglichung von Persönlichkeitsprofilen herangezogen würden' (www.datenschutzzentrum.de/material/themen/rotekarte/).
