Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Spickmich.de-Urteil des OLG Köln
06.12.07 00:00Die Benotung von Lehrern im Internet bleibt nach einen Urteil der 15. Zivilkammer des OLG Köln vom 27.11.2007 weiterhin erlaubt. Mit dem Urteil wies das Gericht die Berufung einer Lehrerin aus Neunkirchen-Vluyn zurück. Das Bewerten von Lehrern über spickmich.de nach Kategorien wie „fachlich kompetent“, „gut vorbereitet“ aber auch „cool und witzig“ ist nach Ansicht der Richter durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit (Art. 5 I GG) gedeckt. Die Benotung soll in diesem Fall der Orientierung von Schülern und Erwachsenen dienen und somit Transparenz herstellen. Weiterhin sei erheblich, dass das Portal keine uneingeschränkt öffentliche Bewertung zuließe.
