Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Follow-up: Joel Tenenbaums Verfahren darf nicht gestreamed werden

21.04.09 00:00

Ein US-Berufungsgericht (United States Court of Appeals for the First Circuit) hat am 16. April 2009 die Ausnahmegenehmigung für eine Livestream-Übertragung der Verhandlung im Zivilverfahren der RIAA gegen Joel Tenenbaum, über das wir bereits berichtet haben, kassiert. Diese hatte District Court Richterin Nancy Gertner am 14. Januar 2009 aufgrund des großen öffentlichen Interesses erlaubt. Nun entschieden die Richter Torruella, Selya und Lipez jedoch, dass die Local Rule 83.3 des District of Massachusetts („Photographing, Recording and Broadcasting“) von 1990 eine Übertragung verbietet. Richter Lipez merkte dabei jedoch mehrfach an, dass diese Regelung aufgrund der technischen Entwicklungen seit 1990 schnellstens überdacht werden sollte.

(Local Rule 83.3 (a) Recording and Broadcasting Prohibited. Except as specifically provided in these rules or by order of the court, no person shall take any photograph, make any recording, or make any broadcast by radio, television, or other means, in the course of or in connection with any proceedings in this court, on any floor of any building on which proceedings of this court are or, in the regular course of the business of the court, may be held. (…))