Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: BGH konkretisiert Pflichten des Betreibers eines Ärztebewertungsportals

16.03.16 12:39

Der BGH hat mit Urteil vom 01.03.2016 entschieden, dass den Betreiber eines Ärztebewertungsportal gesteigerte Prüfpflichten treffen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Bewertungen anonym abgegeben werden können. Der betroffene Arzt hat meist keine Möglichkeit gegen den Bewertenden direkt vorzugehen. Dadurch entsteht ein gesteigertes Risiko von Persönlichkeitsrechtsverletzungen.

Das Bewertungsportal muss den Bewertenden die Beanstandung des betroffenen Arztes übersenden und ihn dazu anhalten, ihr den angeblichen Behandlungskontakt möglichst genau zu beschreiben. Darüber hinaus hat sie den Bewertenden aufzufordern, ihr den Behandlungskontakt belegende Unterlagen, wie etwa Bonushefte, Rezepte oder sonstige Indizien, möglichst umfassend vorzulegen. Diese Unterlagen hat sie an den Arzt weiterzuleiten.

Pressemeldung des BGH