Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: BGH konkretisiert Pflichten des Betreibers eines Ärztebewertungsportals
16.03.16 12:39Der BGH hat mit Urteil vom 01.03.2016 entschieden, dass den Betreiber eines Ärztebewertungsportal gesteigerte Prüfpflichten treffen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Bewertungen anonym abgegeben werden können. Der betroffene Arzt hat meist keine Möglichkeit gegen den Bewertenden direkt vorzugehen. Dadurch entsteht ein gesteigertes Risiko von Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
Das Bewertungsportal muss den Bewertenden die Beanstandung des betroffenen Arztes übersenden und ihn dazu anhalten, ihr den angeblichen Behandlungskontakt möglichst genau zu beschreiben. Darüber hinaus hat sie den Bewertenden aufzufordern, ihr den Behandlungskontakt belegende Unterlagen, wie etwa Bonushefte, Rezepte oder sonstige Indizien, möglichst umfassend vorzulegen. Diese Unterlagen hat sie an den Arzt weiterzuleiten.