Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: BGH entscheidet über Domain kinski-klaus.de
13.10.06 12:00Der Bundesgerichtshof hatte in einem Fall über die postmortalen Persönlichkeitsrechte bei der Verwendung des Namens innerhalb eines Domainnamens zu entscheiden. Die Beklagten hatten den Namen des Schauspielers Klaus Kinski benutzt, um unter der Domain „kinski-klaus.de“ für eine Ausstellung über den gleichnamigen Künstler zu werben. Die Erben mahnten den Angeklagten ab und verlangten Schadensersatz in Höhe der Abmahnkosten. Nach der Auffassung des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs haben die Kinski-Erben keine Schadensersatzansprüche wegen einer Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts des Künstlers. Dieser Schutz sei zehn Jahre nach dem Tod des Künstlers abgelaufen. Der BGH hat in dem vorliegenden Fall den postmortalen Schutz des Rechts am eigenen Bild in § 22 KUG (zehn Jahre) übertragen auf den Schutz der vermögenswerten Bestandteile des postmortalen Persönlichkeitsrechts.
