Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: VG Berlin: Keine Vorratsdatenspeicherung durch Mobilfunkanbieter

16.04.09 00:00

Durch einen Beschluss vom 16. Januar 2009 der 27. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin wurde der Bundesnetzagentur im Wege einstweiliger Anordnung untersagt die Mobilfunkanbieter debitel, mobilcom, klarmobil und callmobile zur Vorratsdatenspeicherung zu zwingen, bevor ein Urteil in erster Instanz ergeht. Nach dem Beschluss im Verfahren des Telekommunikationsanbieters BT Deutschland vom 17. Oktober 2008 hatten die Freenet-Tochtergesellschaften Ende 2008 ebenfalls Klage eingereicht, in der sie die Umsetzung der Speicherungspflichten aus § 113a TKG als verfassungswidrig ansehen. Die Richter des Verwaltungsgerichts verschonten die Tochtergesellschaften nun vorerst von der Speicherungspflicht mit der Begründung, dass sie die Kosten der Vorratsdatenspeicherung tragen müssen, bevor eine grundsätzliche Entscheidung gefällt wurde und die Gefahr besteht, dass sie die Kosten möglicherweise gar nicht oder nicht angemessen ersetzt bekommen.