Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Apple vs. Samsung - Apple mit Birnen vergleichen?

14.09.11 22:50

Vieles war zu lesen vom Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung, der aktuell vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt wird. Momentan liegt Apple nach Punkten in Führung – Samsung wurde der Verkauf seines neuen Samsung Galaxy Tab 10.1 in Deutschland mittels einstweiliger Verfügung vorerst untersagt. Samsung hat gestern Berufung gegen das Urteil eingelegt und nun zwei Monate Zeit diese zu begründen. Apples Gelegenheit zur Erwiderung wird dem Konzern einen weiteren Vorteil verschaffen: Samsung bleibt das Weihnachtsgeschäft mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit vorenthalten und das Samsung Galaxy Tab 10.1 bleibt der Weg unter die Deutschen Weihnachtsbäume versperrt. Doch worum geht es eigentlich in dem Rechtsstreit? Vielerorts ist von Patentverletzungen die Rede. Doch dieses Verfahren ist eine Frage des guten Geschmacks – genauer: des Geschmacksmuster. Apple hatte sich – in weiser Voraussicht – bereits 2004 gewisse Designelemente eines Tablets  bzw. Handheld Computer in Deutschland und Europa sichern lassen (siehe Link). Nachdem das neue Tablet von Samsung dem Aufbau des Apple Ipad bzw. dem geschützten Geschmacksmuster und den damals eingereichten Zeichnungen sehr ähnelt – es ist flach („eine flache, klare Oberfläche, welche die Vorderseite des Gerätes abdeckt, ohne jede Musterung“), hat vier Ecken („eine insgesamt rechteckige Form mit vier gleichmäßig abgerundeten Ecken“) und ein Display – kam das LG Düsseldorf zu dem Ergebnis, dass Samsung der Verkauf in Deutschland zu untersagen sei. Es bleibt abzuwarten wie sich dieses Verfahren weiter entwickeln wird. In der Zwischenzeit steht das Urteil des LG Düsseldorf im Internet zur Lektüre bereit, das bereits oben teilweise zitiert wurde.