Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Polen: Änderung des Gesetzes über den gewerblichen Rechtsschutz

01.11.07 00:00

Seit dem 1.11.07 ist in Polen die Änderung des Gesetzes über den gewerblichen Rechtsschutz in Kraft, welches Regelungen zu Marken (Art. 120 ff), Patenten (Art. 13 Abs. 6-9), Geschmacks- und Gebrauchsmuster sowie Sortenschutzrechte enthält. Eine wichtige Änderung besteht darin, dass nun auch über das Internet Anmeldungen (Art. 13 Abs. 2) vorgenommen und Rechtsbehelfe eingelegt werden können. Bislang war das nur in Verfahren im Zusammenhang mit dem europäischen Patent vor dem polnischen Patent- und Markenamt möglich. Virenverseuchte oder unleserliche Dateien gelten als nicht zugegangen und begründen keine Priorität.

Interessant ist auch der sogenannte Ersatzteil-Vorbehalt. Muster, die sichtbare Bestandteile anderer Sachen sind (typischerweise Autozubehör) sind weitgehend schutzlos. Sie können von anderen Herstellern frei nachgemacht und vertrieben werden. Brisanterweise werden von der Ausnahme (Art. 106 (1) Abs. 1 und 2) auch bereits registrierte Gebrauchsmuster rückwirkend erfasst. Experten erwarten deshalb Klagen gegen das Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof wegen Verletzung des Eigentums.