Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Polen: Änderung des Gesetzes über den gewerblichen Rechtsschutz
01.11.07 00:00Seit dem 1.11.07 ist in Polen die Änderung des Gesetzes über den gewerblichen Rechtsschutz in Kraft, welches Regelungen zu Marken (Art. 120 ff), Patenten (Art. 13 Abs. 6-9), Geschmacks- und Gebrauchsmuster sowie Sortenschutzrechte enthält. Eine wichtige Änderung besteht darin, dass nun auch über das Internet Anmeldungen (Art. 13 Abs. 2) vorgenommen und Rechtsbehelfe eingelegt werden können. Bislang war das nur in Verfahren im Zusammenhang mit dem europäischen Patent vor dem polnischen Patent- und Markenamt möglich. Virenverseuchte oder unleserliche Dateien gelten als nicht zugegangen und begründen keine Priorität.
Interessant ist auch der sogenannte Ersatzteil-Vorbehalt. Muster, die sichtbare Bestandteile anderer Sachen sind (typischerweise Autozubehör) sind weitgehend schutzlos. Sie können von anderen Herstellern frei nachgemacht und vertrieben werden. Brisanterweise werden von der Ausnahme (Art. 106 (1) Abs. 1 und 2) auch bereits registrierte Gebrauchsmuster rückwirkend erfasst. Experten erwarten deshalb Klagen gegen das Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof wegen Verletzung des Eigentums.
