Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: OLG: Urteil zu Namensrechtsverletzung durch Benutzung einer catch-all-Funktion

18.05.06 12:00

Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des OLG Nürnberg kann aus der Benutzung einer Catch-all Funktion bei Domains eine Namensrechtsverletzung resultieren. Im vorliegenden Fall hatte ein Erotik-Portal beliebige Subdomains nach dem Muster *.suess.de auf sein Sex-Angebot weitergeleitet. Der Kläger namens Süß hatte sich insbesondere gegen die Kombination seines Vornamens mit der Second-Level-Domain .suess.de gewehrt. Das OLG entschied, dass hier eine Namensrechtsverletzung vorliege. Dagegen darf der Erotik-Anbieter weiterhin die Domain suess.de nutzen, da es sich bei „Süß“ um ein deutsches Adjektiv handele. Der Domainname könne deshalb nicht individuell mit dem Namen des Klägers in Verbindung gebracht werden.