Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Zwei EU-Kartellverfahren gegen Microsoft
17.01.08 00:00Zwei neue Untersuchungen wegen Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung hat die EU-Kommission gegen Microsoft eingeleitet. Erst im September 2007 hatte der EuGH ein Urteil des europäischen Gerichtes in erster Instanz und eine Geldbuße gegen Microsoft in Höhe von knapp 500 Millionen Euro wegen Missbrauch seiner monopolistischen Stellung bestätigte.
Eine der formalen Untersuchungen wurde durch den Browserhersteller Opera initiiert. Dieser sieht durch die Bündelung des Windows-Betriebssystems aus dem Hause Microsoft mit dem ebenfalls von Microsoft hergestellten InternetExplorer eine unlautere Ausnutzung durch Microsofts monopolähnliche Stellung auf dem Desktop-Betriebssystemmarkt, um alternative Browserprodukte zu verdrängen. Die zweite Untersuchung bezieht sich auf die Kompatibilität einiger Microsoft-Produkte wie Office, .NET sowie einiger Serverprodukte und deren Formaten zu offenen Alternativen. Im Mittelpunkt steht dabei vor allem das OOXML-Format sowie der Offenlegung dessen Spezifikationen und inwiefern freie Produkte bereits dieses nicht-öffentlich entwickelte Format unterstützen.
