Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Bundeskabinett beschließt Vorratsdatenspeicherung

19.04.07 12:00

Die Regierung hat am 18. April einen Gesetzesentwurf beschlossen, der unter anderem eine sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung vorsieht. Mit den neuen Vorschriften zur Telekommunikationsüberwachung soll eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt werden. Die gespeicherten Daten sollen Details enthalten, die Aufschluss darüber geben, wer zu welcher Uhrzeit mit wem und von wo aus telefoniert hat. Zudem sollen Informationen über den Internetzugang, aber auch die Kommunikation über E-mail oder Internettelefonie verzeichnet werden. Der Inhalt der Daten darf jedoch nicht gespeichert werden. Die Vorratsdatenspeicherung trifft auch für Anbieter von Flatrates zu, die diese Daten eigentlich nicht zur Gebührenabrechnung benötigen. Diese Neuerungen sollen dazu dienen die Internetkriminalität wirksamer zu bekämpfen. Eine verdeckte Onlinedurchsuchung soll durch diesen Entwurf jedoch nicht erlaubt werden. Datenschützer befürchten ein unverhältnismäßiges Eingreifen in die persönliche Privatsphäre, eine Beeinträchtigung beruflicher, politischer sowie unternehmerischer Aktivitäten und sehen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung verletzt. Zudem ist die Vorratsdatenspeicherung in ihren Augen kein probates Mittel um Kriminalität oder Terrorismus zu verhindern.