Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: BGH-Entscheidung im Fall 'shell.de'

28.11.01 12:00

Der BGH hat am 22. November 2001 das Urteil des OLG München im Fall 'shell.de' weitgehend bestätigt.

Nach Ansicht des BGH muss bei der Kollision einer Marke mit dem Namensrecht einer Person eine Güterabwägung vorgenommen werden. Grundsätzlich soll hierbei das Prinzip "wer zuerst kommt, mahlt zuerst" gelten. Steht jedoch eine berühmte Marke dem Namensrecht einer Privatperson gegenüber, ist nach Ansicht des BGH eine Ausnahme zu machen. Dann soll der Gleichnamige seinen Namen mit einem Zusatz als Domain verwenden (www.uni-karlsruhe.de/%7eBGH/PressemitteilungenBGH/PM2001/PM_087_2001.htm).

Der BGH hat die Klage jedoch abgewiesen, soweit die Übertragung der Domain auf die Shell AG verlangt wurde. Nach Ansicht des BGH fehlt einem solchen Anspruch die Rechtsgrundlage, man könne nur die Freigabe der Domain verlangen. Hiermit stellt sich der BGH gegen die Ansicht vieler OLGs und Landgerichte, das LG Saarbrücken z.B. hatte entschieden, dass ein Übertragungsanspruch sogar im einstweiligen Verfügungsverfahren besteht.