Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Telefonrechnungen und 0190-Dienste
30.10.02 12:00Das Amtsgericht Wiesbaden hat in erster Instanz mit Urteil vom 25. September 2002 entschieden, dass bei Wahrnehmung der 80-tägigen Widerspruchsfrist der Netzanbieter eines 0190-Dienstes auf Verlangen mitteilen muss, an welchen Diensteanbieter er die Gebühren weiterleitet. Anderenfalls ist die Rechnungsforderung nicht begründet. Das Urteil kann auf den Seiten von 'Dialer und Recht' nachgelesen werden (www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agwiesb250902.htm). Dort findet man zudem weitere vielfältige Informationen zur Thematik (siehe auch Link der Woche vom 10.04.2002).
