Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Finnland: Urteil zur Umgehung des Kopierschutzes

31.05.07 12:00

Erstinstanzlich hatte das Bezirksgericht in Helsinki am 25.Mai über die Bedeutung eines Kopierschutzes zu urteilen. Einstimmig wurde entschieden, dass das "Content Scrambling System" (CSS), welches für DVD verwandt wird, ineffektiv sei, da es seinen Schutzzweck nicht erfüllt. Somit sei die Umgehung dieses Schutzes auch nicht verboten. Mit der EU-Urheberrechtsrichtline von 2001, wurde die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen verboten und unter Strafe gestellt. 2005 hatten einige finnische Bastler und Aktivisten eine Website erstellt, auf welcher sie Informationen zur Umgehung des CSS-Kopierschutzes veröffentlichen. Kurze Zeit später hatten sie Selbstanzeigen bezüglich einer potentiellen Verletzung des Urheberrechts erstattet, da sie dachten, die Anzeigen würden nicht weiter verfolgt werden, was entgegen ihrer Erwartung jedoch geschah.

Das Gericht hat nun geurteilt, dass CSS nicht mehr als wirksame Kopiersperre betrachtet werden könne. Ein norwegischer User hatte es bereits 1999 geknackt und seitdem habe es auch Entschlüsselungs-Werkzeuge gegeben. Zudem gäbe es sogar einige Betriebssysteme, die dieses Programm bereits vorinstalliert hätten.