Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Verfahrensdokumentation: RIAA vs. Joel Tenenbaum

22.01.09 00:00

Der Fall des amerikanischen Studenten Joel Tenenbaum, welcher von der RIAA für das Anbieten von 7 Lieder in einem P2P-Netzwerk von der RIAA verklagt wird, wird online dokumentiert. Die Seite wird zwar von einer der Prozessparteien betrieben und berichtet daher teilweise recht emotional über das Verfahren, dennoch ist die Dokumentation des Verfahrens sehr umfassend. So stehen fast alle Schriftsätze und Pressemitteilungen als PDF zum Download.

Nachdem Tenenbaum zunächst allein versucht hatte sich mit der RIAA zu einigen und dabei gescheitert war, wird er nunmehr durch Professor Charles Nesson von der Harvard University of Law und einige seiner Studenten betreut. Das Team hatte auch erreichen können, dass ein Livestream der kompletten Verhandlung am 30. März 2009 via Internet erlaubt wurde. Gegen diesen Beschluss gehen die Rechtsanwälte der RIAA derzeit jedoch gerichtlich vor. Sie haben einen entsprechenden Antrag an das Berufungsgericht gerichtet, in dem sie vortragen, die Richterin sei nicht befugt gewesen, die Übertragung zu gestatten, da es sich nicht um einen der Fälle handele in dem das Gericht eine Übertragung anordnen dürfe.

Begleitend zu der Dokumentation existiert auch einen aktueller Twitter-Feed.