Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: (K)ein Auskunftsanspruch bei ELENA?
17.03.10 00:00Die "Verordnung zur Übermittlung der Daten im Verfahren zur Erstellung und Verarbeitung des elektronischen Entgeltnachweisen" (ELENA-Datensatzverordnung) wurde im Bundesgesetzblatt Teil I Nummer 7 vom 26. Februar 2010 veröffentlicht. In § 4 werden die über ELENA zu übermittelnde Daten aufgelistet. Die Fülle der zu übertragenden Daten, die teilweise hochsensibel sind, beunruhigt einige der betroffenen Arbeitnehmer und daher ist das Interesse der "Teilnehmer" an den über sie gespeicherten Daten nachvollziehbar. Der theoretisch bestehende Auskunftsanspruch der Teilnehmer gegenüber den Behörden gemäß § 103 IV Viertes Buch Sozialgesetzbuch kann jedoch laut ELENA-Homepage erst 2012 realisiert werden, "da der Abruf durch die abrufenden Stellen erst ab 2012 möglich ist". Aus datenschutzrechtlichen Gründen sei "eine Öffnung des Verfahrens gegenüber Dritten ohne die Zwischenschaltung einer prüfenden abrufenden Stelle, also dem Vieraugenprinzip mit zwei Signaturkarten, nicht zu vertreten. Von daher wird es im Übergangszeitraum bis 1.Januar 2012 keine Auskunftsmöglichkeiten an die Teilnehmer geben."
Der FoeBuD sieht ELENA ebenfalls kritisch und will den elektronischen Entgeltnachweis durch eine Verfassungsbeschwerde kippen. Alle Arbeitnehmer können sich bis zum 25. März 2010 diesem Vorhaben anschließen.
