Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Entwurf zur Novellierung des BSIG

22.01.09 00:00

Die Bundesregierung hat am 14. Januar 2009 den von Minister Schäuble vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes (BSI-Gesetz) beschlossen. Hierbei handelt es sich um einen Änderungsentwurf des seit 1990 geltenden "BSI-Gesetzes", welches die Aufgaben und Zuständigkeiten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelt. Mit dem geplanten Gesetz sollen dem BSI Befugnisse eingeräumt werden, technische Vorgaben für die Sicherung der Informationstechnik in der Bundesverwaltung zu machen. Innerhalb der Bundesverwaltung soll das BSI aufgrund der neu zu schaffenden Rechtsgrundlage überdies Maßnahmen umsetzen können, um von Schadprogrammen ausgehende Gefahren für die Sicherheit der Kommunikationstechnik der Bundesbehörden abzuwehren. Kritiker merken dabei an, dass es durch eine damit verbundene Änderung des Telemediengesetzes ermöglicht werden solle, Nutzungsdaten etwa in Form von Logdateien zu speichern und zu verwenden. Eine unbegrenzte Speicherung und Nutzung der Daten etwa zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen sollen durch die vorgeschlagene Regelung laut einer Stellungnahme des Ministeriums allerdings nicht gestattet werden.