Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: WIPO: "Leitfaden zu freier Software für Geschäftsleute und Rechtsanwälte"
27.10.05 12:00Die WIPO (World Intellectual World Organisation) hat ein Papier herausgegeben, das als Leitfaden zu freier Software kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Rechtsanwälten dienen soll. In seinem Aufsatz grenzt der Verfasser Stephen Davidson von der Kanzlei Leonard, Street & Deinard in Minneapolis, zunächst die verschiedenen Lizenzmodelle anhand von Definitionen gegeneinander ab.
In seiner Zusammenfassung kommt er zu dem Schluss, dass sowohl die Open-Source-Software wie auch properitäre Software einen Platz im Software-Ökosystem hat. Bei der Entscheidung zwischen freier und kommerzieller Software müsse man beachten, dass freie Software aufgrund mangelnder Standards oft nicht kompatibel sei zu Software, die in der freien Wirtschaft verwendet werde. Darüber hinaus sei auch der Aspekt der „Total Cost of Ownership“ zu berücksichtigen, da Gratis-Software, trotzdem Kosten in einem Unternehmen erzeuge wie beispielsweise Beschaffungs- und Installationskosten.
Das Papier ist in englischer Sprache als PDF abrufbar.
