Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Spam-Problematik

03.12.03 12:00

Neun brasilianische Einrichtungen, die sich dem eCommerce widmen, haben am 11. November ein Anti-Spam-Komitee gegründet. Das erste Ziel ist zunächst, dass der aktuelle SPAM-Anteil nicht erhöht wird und dass nicht mehr als 35 Prozent aller im Land zirkulierenden E-Mails auf Spam zurückgeht, wie dies der Providerverband \"Abranet\" für 2004 angekündigt hatte. Gleichzeitig wurde ein Kodex geschaffen, der SPAM definiert und die korrekten Vorgehensweisen für Werbesendungen per Email beschreibt (www.brasilantispam.org).

Auch in Argentinien befasst man sich derzeit mit der Spam-Problematik. Hier erließ im November 2003 Richter aus Buenos Aires eine einstweilige Verfügung, mit der dem Beklagten für die Dauer des Gerichtsverfahrens untersagt wurde, den Klägern weiterhin SPAMS zu schicken. In der Verfügung wird den Beklagten außerdem untersagt die Email-Adressen oder andere persönliche Daten der Kläger an Dritte weiterzugeben. Die Kläger, zwei Datenschutzexperten, beriefen sich auf das nationale Datenschutzgesetz Nr. 25.326 (www.protecciondedatos.com.ar/resolucionspam.htm).