Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: OLG Stuttgart: Hartplatzhelden.de darf keine Amateurvideos anbieten

26.03.09 00:00

Der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat am 19.03.2009 ein Urteil des Landesgerichts Stuttgart bestätigt, wonach die Betreiber von Hartplatzhelden.de keine Amateurvideos die von Dritten eingeschickt werden, online stellen dürfen. In dem Rechtsstreit zwischen dem Württembergischen Fußballverband e.V. (wfv) und dem privaten Betreiber des frei zugänglichen Internetportals wurde entschieden, dass das kostenlose Anbieten von Aufnahmen von Fußball-Verbandsspielen, Fußball-Verbandspokalspielen, Fußball-Auswahlspielen, Fußball-Freundschafts- und -Turnierspielen sowie Fußball-Hallenspielen, die im Verbandsgebiet des wfv ausgetragen werden gegen dessen Rechte verstößt. Zwischen den Parteien bestehe ein Wettbewerbsverhältnis in Bezug auf die wirtschaftliche Vermarktung von Spielszenen. Das Betreiben des Portals stelle eine unlautere Nachahmung im Sinne des UWG dar, obwohl der Verband selbst derzeit keine Verwertung seiner Spiele betreibt, dies wohl aber für die Zukunft ins Auge fasst. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.