Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Spanien: Zustellung von Bußgeldbescheiden per E-Mail
12.02.09 00:00Nach einer Mitteilung der Verkehrsgeneraldirektion im spanischen Innenministerium können seit 04. Februar Bußgeldbescheide dem Verkehrssünder per E-Mail zugestellt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass sich der Bürger über das Webportal des Ministeriums für öffentliche Verwaltung eine spezielle E-Mail-Adresse („Dirección Electrónica Única“) einrichten lässt, die nicht zum Versand, sondern nur zum Empfang von E-Mails geeignet ist. Die E-Mails selbst lassen sich nur mit Hilfe eines digitalen Zertifikats lesen. Rechtsgrundlage ist der Real Decreto 209/2003 vom 21. Februar 2003 , der die telematische Zustellung von Verwaltungsakten regelt. Nach Art. 12 kann die wirksame Zustellung von Verwaltungsakten auf telematischem Wege nur für diejenigen Verwaltungsverfahren gelten, bei denen sich der Bürger zuvor generell mit der elektronischen Zustellung von Verwaltungsakten bereit erklärt hat. In diesem Fall also müsste der Bürger bei seiner Anmeldung über das Webportal des Ministeriums für öffentliche Verwaltung angeben, dass er künftig Verwaltungsakte im Rahmen von Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verkehrsverstößen elektronisch zugestellt bekommen möchte.
