Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Bundesverfassungsgericht: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen BaföG Verweigerung nach Fachrichtungswechsel

15.09.05 12:00

Einer Verfassungsbeschwerde eines Studenten hat das Bundesverfassungsgericht jetzt Recht gegeben. Der Kläger studierte zunächst Zahnmedizin, entschloss sich aber frühzeitig in die Humanmedizin zu wechseln. Der Fachwechsel wurde ihm jedoch zunächst aufgrund von Zulassungsbeschränkungen verwehrt, erst nach dem vierten Semester war der Wechsel möglich. Aufgrund bis dahin erbrachter Leistungen wurde der Student ins dritte Fachsemester Humanmedizin eingestuft. Bis dahin bezog der Student Bafög-Leistungen, die ihm nun aber aberkannt wurden. Begründung der Behörde: Erfolge der Fachwechsel nach dem vierten Semester sei damit das Anrecht auf Förderung verwirkt. Der Student klagte sich durch verschiedene Instanzen – das Bundesverwaltungsgericht teilte am Ende die Auffassung der Behörde. Jetzt allerdings hoben die Bundesverfassungsrichter das BVerwG-Urteil auf, weil der Student in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Abs. 1 GG (Allgemeiner Gleichheitssatz) verletzt worden sei. Er habe sich bereits frühzeitig zum Studienfachwechsel entschieden – also vor dem vierten Semester – als rein formalen Gründen sei dies aber erst nach dem vierten Semester möglich gewesen.