Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Bundestagsbeschluss zum Urheberrecht
07.07.06 12:00Der Bundestag hat vergangene Woche den Entwurf eines Fünften Gesetztes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes beschlossen. Ziel der Änderung ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2001/84/EG vom 27. September 2001 über das Folgerecht des Urhebers des Originals eines Kunstwerkes. Die Richtlinie bezweckt die Harmonisierung des gesetzlichen Anspruchs des Urhebers auf einen Anteil an dem Erlös aus Weiterveräußerungen seines Werkes. Dabei wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zugunsten der Künstler verändert. Der Schwellenwert für die Folgerechtspflichtigkeit wurde unterhalb des ursprünglich vorgesehenen Betrags von 1000 Euro auf 400 Euro abgesenkt. Die Opposition kritisierte, dass der Gestaltungsspielraum den die EU-Richtlinie zuließe, damit nicht genutzt worden sei.
