Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Update zu Google Street Views
30.06.09 00:00Ankündigungen von Google zufolge sollen im Juni/Juli 2009 in Saarbrücken Aufnahmen für Google Street View erstellt werden. Angesichts der Tatsache, dass dabei Fahrzeuge sowie Personen erfasst werden können, rät der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte jedem bundesweit Betroffenen dazu, einen vorsorglichen Widerspruch an Google zu schicken. Eine Vorlage hierzu befindet sich auf den Seiten des Datenschutzbeauftragten.
Zudem hat der hamburgische Datenschutzbeauftragte aufgrund seines Ultimatums (wie bereits berichtet) an Google die Zusage erhalten hat, dass eine Technologie zur Verschleierung von Gesichtern sowie eine Technologie zur Verschleierung von Kfz-Kennzeichen eingesetzt werden, und Widerspruchsmöglichkeiten zur Entfernung bzw. Unkenntlichmachung eines Gebäudes durch einen Bewohner oder Eigentümer vorgehalten werden. Über die geplanten Befahrungen soll mit einem Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit im Internet rechtzeitig informiert werden. Die Widerspruchsmöglichkeit soll auch nach Veröffentlichung der Aufnahmen weiterbestehen. Des Weiteren hat Google verbindlich zugesichert, die Löschung oder Unkenntlichmachung der Rohdaten vorzunehmen, indem die Ergebnisse aus dem Prozess zur Unkenntlichmachung von Gesichtern und Kfz-Kennzeichen in die Rohdaten übernommen werden, sobald die Speicherung und Verarbeitung der Rohdaten nicht mehr für die genannten Zwecke erforderlich ist. Zudem erfolgt eine Unkenntlichmachung in den Rohdaten nach Eingang eines Widerspruchs, insofern dies mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Aufnahmen geschieht.
