Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Spanien: Urteil zu Creative-Commons-Lizenzen rechtskräftig
05.05.06 12:00Das Urteil Nr. 15/2006 des Amtsgerichts („Juzgado de Primera Instancia“) von Badajoz vom 16. Februar 2006 hatte in den vergangenen Wochen vor allem in den spanischsprachigen Sektionen der „Creative Commons“ für Diskussionsstoff gesorgt. In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Klägerin, die Verwertungsgesellschaft „Sociedad General de Autores y Editores“, den Inhaber einer Bar auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch genommen. Der Beklagte habe, ohne Gebühren an die Klägerin gezahlt zu haben, in seiner Bar über Abspielgeräte solche Musikstücke öffentlich wiedergegeben, die dem Zweitverwertungsrecht der Klägerin unterlägen. Der Beklagte wandte ein, dass er nur solche Musikstücke abgespielt habe, die er unter einer Creative-Commons-Lizenz aus dem Internet heruntergeladen habe. Die Klägerin konnte zwar nicht beweisen, welche Musikstücke der Beklagte öffentlich wiedergegeben hatte. Sie berief sich aber darauf, dass angesichts des Umstandes, dass die absolute Mehrheit der in Spanien veröffentlichten Musikstücke ihrem Verwertungsrecht unterlägen, nicht sie dafür beweispflichtig sei, dass der Beklagte Musikstücke abgespielt habe, an denen sie Rechte besäße; vielmehr sei umgekehrt der Beklagte beweispflichtig dafür, keine solchen Stücke abgespielt zu haben. Das Gericht folgte zwar insofern der Argumentation der Klägerin, sah aber der Beweispflicht des Beklagten bereits dadurch genüge getan, dass dieser nachweisen konnte, über die notwendigen technischen Voraussetzungen zu verfügen, um die von ihm benannten Musikstücke aus dem Internet herunterzuladen und öffentlich wiederzugeben. Folglich wies das Gericht die Klage zurück. Aktuelleren Presseberichten zufolge hat die Klägerin inzwischen auf Rechtsmittel gegen das Urteil verzichtet, so dass dieses in Rechtskraft erwachsen ist. Ignasi Labastida, verantwortlich für die spanische Sektion von Creative Commons, bestätigte, dass damit zum ersten Mal ein Gericht anerkannt habe, dass die Autoren entscheiden könnten, wie ihre Rechte verwertet werden sollen und diese für solche Verwendungen abtreten könnten, die sie für angemessen hielten ("Por primera vez, un juez ha reconocido que los autores pueden decidir cómo gestionar sus derechos y, por lo tanto, pueden cederlos para los usos que consideren adecuados").
