Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Spanien: Hinweispflichten für Access-Provider

20.04.06 12:00

Durch den Erlass 912/2006 vom 29. März 2006 des spanischen Ministeriums

für Industrie, Tourismus und Wirtschaft werden Internet-Zugangsanbieter ("Operadores del Servicio de Acceso a Internet") verpflichtet, ihren Kunden vor Vertragsabschluss bestimmte Informationen über die Qualität der angebotenen Leistungen mitzuteilen. Ermächtigungsgrundlage für den am 01. April 2006 in Kraft getretenen ministeriellen Erlass ist der Art. 110 des Königlichen Dekrets 424/2005. Access-Provider, deren Einnahmen 20 Millionen Euro pro Jahr übersteigen, müssen u. a. auf Folgendes hinweisen: die Häufigkeit von Kundenbeschwerden ("Frecuencia de reclamaciones de los clientes"), die Zeitdauer zur Lösung der Kundenbeschwerden ("Tiempo de resolución de reclamaciones de los clientes") und ab nächstem Jahr auch auf das Verhältnis von erfolgreichen Verbindungsversuchen ("proporción de intentos de conexión con éxito"). Die entsprechenden Daten müssen dreimal jährlich aktualisiert werden.