Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Spanien: Verwendung fremder Kreditkarte kein Betrug

24.02.06 12:00

Die Anwaltskanzlei Almeida hat jetzt auf ihrer Webseite ein Urteil des Strafgerichts Málaga vom Dezember 2005 veröffentlicht. Das Gericht stellt darin fest, dass durch die Verwendung einer fremden Kreditkarte bei einem via Internet getätigten Kauf der Tatbestand des Betruges („Estafa“, Código Penal Artikel 248) nicht erfüllt sei. In dem zugrunde liegenden Fall hatte einer der Angeklagten über die Webseite der Geschädigten einen DVD-Rekorder auf den Namen eines Mitangeklagten und an dessen Wohnadresse bestellt. Zur Zahlung verwendete er eine weder ihm noch dem Mitangeklagten gehörende Kreditkarte der Firma VISA. Als VISA dies bemerkte, stellte sie die ausstehenden Beträge der Geschädigten in Rechnung. Das Gericht sprach die Angeklagten vom Vorwurf des Betruges frei. Die Voraussetzungen des Computerbetruges („estafa informática“, Artikel 248 Abs. 2) seien nicht erfüllt, da weder vorhandene Daten noch ein System manipuliert worden seien. Die Angeklagten hätten lediglich die Nummer einer Kreditkarte eingegeben, die ihnen nicht gehörte. Auch seien die Voraussetzungen des Betruges (Artikels 248 Abs. 1) nicht gegeben, da der Schaden nicht unmittelbare Folge der Täuschungshandlung der Angeklagten, sondern der mangelnden Sorgfalt der Geschädigten sei.