Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Die Artikel 29-Datenschutzgruppe: das Recht auf Löschung
10.12.14 12:42Die Artikel 29-Datenschutzgruppe – ein unabhängiges Beratungsgremium der EU-Kommission- hat 26. November 2014 eine Stellungnahme zum Thema „das Recht auf Vergessenwerden“ am verabschiedet. Die Stellungnahmen der Gruppe sind nicht bindend, spiegeln aber die Einschätzungen der nationalen europäischen Datenschutzbehörden wieder, in diesem Fall in Bezug auf das Recht auf Löschung und auf das „Google-Spain-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs (vom 13.5.2014, Az.: C – 131/12). Der Leitfaden der Artikel 29-Datenschutzgruppe schildert eine Auslegung des Google-Urteils und enthält einen Kriterienkatalog, dem die nationalen Datenschutzbehörden folgen können, um eine einheitliche Auslegung des Urteils durch die Datenschutzbehörden zu gewährleisten.
Andrea Voßhoff, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: „Ich begrüße die einheitliche Vorgehensweise durch die Artikel-29-Gruppe. Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil unmissverständlich klargestellt, dass das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten uneingeschränkt auch für das Internet gilt. Wenn die Voraussetzungen für die Löschung eines Links vorliegen, verlangt ein umfassender Schutz der Betroffenenrechte eine möglichst einheitliche Vorgehensweise in der Europäischen Union und hierfür ist der Kriterienkatalog ein wichtiger Baustein.“
In der Sitzung vom 26. November 2014 wurde auch die Schlussfolgerung gezogen, dass die Löschung von Verlinkungen nicht nur auf der europäischen Domains der Suchmaschinenbetreiber beschränkt sein kann, sondern dass das Urteil weltweit umzusetzen ist.
Der EuGH hatte klargestellt, dass der Anspruch auf Löschung sich auf die Ergebnislisten der Suchmaschinenbetreiber bezieht und nicht auf die Einträge auf der Webseiten.
Artikel 29 Gruppe – Kriterienkatalog 26. November 2014:
http://ec.europa.eu/justice/data-protection/article-29/documentation/opinion-recommendation/files/2014/wp225_en.pdf
Die Pressemitteilung der Artikel-29-Gruppe:
Quelle: