Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Wissenschaftsdienst des Bundestag: Gutachten zu Internet-Filtern

12.02.09 00:00

Zukünftig sollen die auf Bestreben der Familienministerin Ursula von der Leyen die deutschen Internetprovider dafür sorgen, dass kinderpornographischen Webseiten nicht mehr erreichbar sind. Dazu sollen die Provider zunächst vertraglich zur Sperrung einschlägiger Seiten verpflichtet werden, die ihnen vom BKA regelmäßig aktualisiert zugeschickt werden sollen. Später soll eine entsprechende Regelung im TMG folgen.

Die öffentliche Debatte rund um die von der Bundesregierung geplanten Internet-Filter hat nun zusätzlichen Gesprächsstoff. In einem Gutachten des Wisschenschaftlichen Dienstes für den Bundestag, welches bei netzpolitik.org aufliegt, wurde nun erörtert inwiefern solche Sperrverfügungen überhaupt realisierbar, rechtlich zulässig und sinnvoll wären. Das Gutachten sieht die Kommunikationsfreiheit nach Artikel 5 GG als gefährdet an. Es bestehe die Gefahr, dass Internet-Provider, die "Geldbußen befürchten müssen, weil sie bestimmte Inhalte nicht hinreichend ausfiltern können", auch Inhalte sperren, die an sich unbedenklich sind, um sich abzusichern. Dies könnte dazu führen, dass private Unternehmen zu einer übermäßigen Zensur tendieren und darüber entscheiden, welche Informationen zu den Bürgern gelangen und welche nicht.

Zudem wurden die drei Möglichkeiten um das Ziel der Sperrung zu erreichen, nämlich Manipulation der DNS-Einträge am DNS-Server des Access-Providers, Benutzung eines Proxy-Servers und die Sperrung der IP-Adresse am Router, untersucht.