Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: BVerfG: Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen nicht berufswidrig
06.03.08 00:00Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass es nicht berufswidrig ist, wenn Anwälte ihre Dienstleistungen über Internetauktionshäuser versteigern, da dieses nicht als „Werbung um ein Mandat im Einzelfall“ behandelt werden kann. Im vorliegenden Fall hatte ein Fachanwalt für Familienrecht seine Beratung versteigert und war anschließend von der Rechtsanwaltskammer gerügt worden. Das Bundesverfassungsgericht befand, dass die Berufsfreiheit des Beschwerdeführers verletzt sei. Die Versteigerung sei nicht irreführend und eine Beeinträchtigung schützenswerter Belange des Allgemeinwohls nicht ersichtlich. Die Bestimmung, wonach die Vergütung anhand gesetzlich festgelegter Kriterien vom Rechtsanwalt zu bestimmen ist, wird durch eine Versteigerung nicht ausgehebelt, denn es steht einem Rechtsanwalt frei, eine von den gesetzlichen Gebühren abweichende Honorarvereinbarung zu treffen. Dieses trifft auch auf eine Internetauktion zu.
