Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Spanien: Strafverfolgung gegen Betreiber einer P2P-Tauschbörse eingestellt

25.10.07 00:00

Auf der Website der Rechtsanwaltskanzlei Almeida wurde jetzt der Einstellungsbeschluss des Ermittlungsgerichts von Madrid (Juzgado de Instrucción de Madrid) veröffentlicht, wonach das Strafverfolgungsverfahren gegen die Betreiber der Plattform Sharemula.com eingestellt werden musste. Bei Sharemula handelt es sich um eine Plattform für ein dezentrales P2P-Filesharing-Netzwerk, das mit Hilfe des Tauschbörsen-Clients eMule funktioniert. Das Gericht stellte fest, dass den Beschuldigten kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorzuwerfen sei, wobei es sich in seiner Rechtsauffassung u. a. auf das Rundschreiben der Generalstaatsanwaltschaft bezüglich der Delikte gegen das geistige Eigentum berief. Der Straftatbestand des Artikel 270 des spanischen Strafgesetzbuches (Código Penal) sei nicht erfüllt, da zum einen in dem bloßen Bereitstellen der Plattform keine öffentliche Wiedergabe („comunicación pública“) urheberrechtlich geschützter Werke zu erkennen sei und zum anderen bei den Beschuldigten die für den Tatvorwurf erforderliche Bereicherungsabsicht („ánimo de lucro“) fehle.