Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Spanien: Einstellungsbeschluss im Fall "tvmix.net" bestätigt
18.12.08 00:00Die Audiencia Provincial de Madrid hat als Rechtsmittelgericht durch Beschluss vom 03. November 2008 den Einstellungsbeschluss des Juzgado de Instrucción vom Mai 2008 (siehe JIPS-Nachricht vom 22.05.08) in dem Strafermittlungsverfahren gegen den Betreiber der Website „tvmix.net“ bestätigt. Gegen den Einstellungsbeschluss hatte u. a. die Nationale Liga für den Profifußball und eine Rechteverwertungsgesellschaft Beschwerde eingelegt. Mit dem ablehnenden Beschluss der Audiencia Provincial ist nun der Rechtsweg erschöpft. Der Beschuldigte hatte auf seiner Website Links zu chinesischen Websites angeboten, die es ermöglichten, Fußballspiele der nationalen Liga unverschlüsselt und kostenlos über ein Peer-to-Peer-Netzwerk anzusehen. Nach Auffassung des Rechtsmittelgerichts handelte es sich hierbei um kein strafrechtlich relevantes Verhalten, da der Beschuldigte weder mit Gewinnabsicht gehandelt habe noch irgendwelche wirtschaftlichen Vorteile durch das Bereitstellen der Links erzielt habe. Der spanische Rechtsanwalt David Bravo hat auf seiner Website den vollständigen Beschlusstext in einer restrukturierten Form im txt-Format zur Verfügung gestellt.
