Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Prozessbericht Thomas Stadler

27.04.06 12:00

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat den Netzaktivisten Alvar Freude Anfang der Woche freigesprochen. Der Kommunikationsdesigner tritt für ein ein „freies, unzensiertes“ Internet ein. Zu Dokumentationszwecken hatte er unter anderem auf Internet-Seiten verlinkt, die strafbare neonazistische Inhalte enthielten. Das Gericht betonte bei seiner Urteilsbegründung den Einzelfallcharakter. Grundsätzlich bleibe ein Linksetzer strafrechtlich verantwortlich, wenn er auf verbotene Inhalte verweise. Im vorliegenden Fall habe sich der Angeklagte auf die Ausnahmevorschrift des § 86 Abs. 3 StGB berufen können. Die Richter sahen die Aufklärungsarbeit Alvar Freudes als gegeben, wodurch die Verlinkungen straffrei zu bleiben hätten. Sein Anwalt Thomas Stadler hat nun auf seinen Seiten einen Prozessbericht veröffentlicht.