Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Prozessbericht Thomas Stadler
27.04.06 12:00Das Oberlandesgericht Stuttgart hat den Netzaktivisten Alvar Freude Anfang der Woche freigesprochen. Der Kommunikationsdesigner tritt für ein ein „freies, unzensiertes“ Internet ein. Zu Dokumentationszwecken hatte er unter anderem auf Internet-Seiten verlinkt, die strafbare neonazistische Inhalte enthielten. Das Gericht betonte bei seiner Urteilsbegründung den Einzelfallcharakter. Grundsätzlich bleibe ein Linksetzer strafrechtlich verantwortlich, wenn er auf verbotene Inhalte verweise. Im vorliegenden Fall habe sich der Angeklagte auf die Ausnahmevorschrift des § 86 Abs. 3 StGB berufen können. Die Richter sahen die Aufklärungsarbeit Alvar Freudes als gegeben, wodurch die Verlinkungen straffrei zu bleiben hätten. Sein Anwalt Thomas Stadler hat nun auf seinen Seiten einen Prozessbericht veröffentlicht.
