Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: USA: RIAA navigiert sich selbstverschuldet in Schadensersatzklage hinein

24.01.08 00:00

Die RIAA, der Verband der Musikindustrie in Amerika, hatte in Oregon eine Frau wegen Filesharing angeklagt, obwohl sie, wie sich herausstellte, unschuldig war. Im Laufe der Verhandlung hatte die RIAA dies eingestanden, die Anklage wurde fallen gelassen und die RIAA auf Zahlung der Anwaltskosten der Angeklagten verurteilt. Damit hätte der Fall eigentlich abgeschlossen sein können.
Die RIAA wollte die von ihr grundlos verursachten Anwaltskosten jedoch nicht zahlen und legte dagegen Widerspruch ein. Der Senior United States District Richter James Redden, der darüber zu entscheiden hatte bestätigte jedoch am 16.01.08 nicht nur das erste Urteil, also dass die RIAA die Anwaltskosten zu tragen habe, sondern auch weitere Schadensersatzansprüche der Betroffenen gegen die RIAA, die im ersten Verfahren verworfen wurden.
Dies ermöglicht nun der Betroffenen ihrerseits Anklage gegen die RIAA auf Schadensersatz zu erheben. Es wurde bekannt gegeben, dass dies nun als Class Action erfolgen solle, damit sich andere von der RIAA Geschädigte anschließen können. Damit muss die RIAA jetzt nicht nur die Anwaltskosten der Betroffenen zahlen, sondern könnte nun bald auch millionenschweren Schadensersatzforderungen entgegenblicken.