Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Keine Rundfunkgebühren für gewerblich genutzten Internet-PC
06.01.10 00:00Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat am 20.11.2009 entschieden (Az.: 4 A 188/09), dass ein gewerblich genutzter PC mit Internetzugang nicht gebührenpflichtig ist. Die Klägerin hat im selben Haus, in dem sich auch ihre Privatwohnung befindet, ein Büro mit einem PC für ihre Tätigkeit als Diplomübersetzerin. Die Rundfunkgebühren für die Privatwohnung entrichtet die Betroffene seit 1991. Nachdem sie mitteilte, dass sie ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät in ihrer Betriebsstätte bereithalte, forderte der NDR Rundfunkgebühren für dieses Gerät da es aufgrund der gewerblichen Nutzung nicht unter die Zweitgerätefreiheit fiele. Dieser Forderung widersprach das VG Braunschweig. Zwar ist ein PC nach der gesetzlichen Definition des § 1 Abs. 1 Satz 1 RGebStV als Rundfunkempfangsgerät anzusehen, denn er ist unter anderem auch dazu geeignet,“ Rundfunkdarbietungen hörbar oder sichtbar zu machen oder diese aufzuzeichnen“. Allerdings entfällt die Gebührenpflicht in diesem Fall dadurch, dass die Klägerin ihren PC nicht zum Rundfunkempfang bereithält, sondern um ihre geschäftliche Korrespondenz abzuwickeln. Typischerweise werden PCs im beruflichen Bereich zur Kommunikation und Datenverarbeitung und gerade nicht zur Unterhaltung genutzt. Eine private Nutzung wird vielmehr regelmäßig vom Arbeitgeber ausdrücklich untersagt. Daher müssen auch keine Abgaben auf beruflich genutzte Internet-PCs gezahlt werden.
