Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Starbucks Corp. -v- David Bucknall
28.08.02 12:00In einem Schlichtungsverfahren um die Domain 'starbucks.co.uk' hat der Schiedsrichter entschieden, dass der Inhaber einer Domain auch für Inhalte verantwortlich ist, die Hacker auf seiner Site hinterlassen haben (www.nominet.net/drs/decisions/starbucks-v-bucknall.html). Hierbei ging es um kritische Äußerungen zum Unternehmen Starbuck, die laut Bucknall ohne sein Wissen von einem Hacker zunächst eingestellt und später wieder entfernt wurden. Nach den Ansichten des Schiedsrichters ist ein Domain-Inhaber immer für die unter seiner Adresse veröffentlichten Inhalte verantwortlich. Im vorliegenden Fall ließen diese darauf schließen, dass die Seite nicht nur privaten Zwecken diente und somit die Registration rechtsmissbräuchlich erfolgte.
