Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Interview mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
19.01.06 12:00Auf den Seiten von Spiegel Online ist ein Interview mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, veröffentlicht. Das zum Jahresanfang in Kraft getretene Informationsfreiheitsgesetz soll künftig den Anspruch der Bürger auf freien Zugang zu amtlichen Stellen des Bundes ermöglichen. Für den Bundesbeauftragten ist dies der „tatsächliche Umbruch in der deutschen Verwaltungstradition. Das Amtsgeheimnis gehört damit zwar nicht der Vergangenheit an, aber die Verwaltungsvorgänge werden im Prinzip öffentlich zugänglich.“
Ausnahmen von diesem Recht auf Akteneinsicht wird es auch weiterhin geben, so Schaar, wenn es sich z. B. um personenbezogene Daten handele: „Das ist ein Abwägungsprozess.“ Ergänzende Internet-Angebote sollen es dem Bürger zudem erleichtern, sein Recht auch wahrzunehmen. Schaar denkt daran, Aktenpläne, Listen von Informationsbeständen, die in den Behörden vorhanden sind, ins Netz zu stellen. „Durch diese Verzeichnisse erhält man die Möglichkeit, überhaupt gezielt zu fragen“, sagte Schaar Spiegel Online.
