Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Gutachten von Prof. Freiling zur Vorratsdatenspeicherung
30.06.09 00:00Anlässlich der laufenden Verfassungsbeschwerden (1 BvR 256/08, 263/08, 586/08) gegen die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung im Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen und des daraufhin versandten Fragenkatalogs hat nun Prof. Freiling der Universität Mannheim eine überarbeitete Fassung seiner 25-seitigen Stellungnahme zur Nutzung von Verkehrsdaten im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Dabei werden unter anderem der technische Hintergrund von verschiedenen Kommunikationsverbindungen verständlich dargestellt, grundlegende Begriffe wie Inhalts- oder Verkehrsdaten erläutert sowie die Entstehung und Speicherung von Verkehrsdaten erklärt. Zudem wird die Notwendigkeit der Speicherung diskutiert. In einer zusammenfassenden Diskussion des § 113a TKG kommt er letztlich zu dem Ergebnis, dass die Verkehrsdatenabfrage ein universelles, sehr breit eingesetztes Ermittlungsinstrument ist, das in der Vergangenheit jedoch überwiegend in Verfahren zur Anwendung kam, die der mittleren Kriminalität zuzuschreiben sind und damit nicht dem eigentlichen Schwerpunkt entsprechen. Verkehrsdaten sollten zudem stärker als Inhaltsdaten bewertet und geschützt werden.
