Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: EuGH: Deutsche Regelung zum Wertersatz im Onlinehandel unzulässig
29.09.09 00:00Mit Urteil vom 3. September 2009 (Rechtssache C-489/07) hat der EuGH aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchs entschieden, dass ein Händler für die Benutzung der Ware während der Widerrufsfrist nicht gemäß dem deutschen Recht Wertersatz verlangen kann. Das vorlegende Amtsgericht Lahr (Deutschland) wollte durch die Vorlage klären lassen, ob Art. 6 Abs. I (2) und Abs. II der Richtlinie 97/7 dahin auszulegen sei, dass die Richtlinie einer nationalen Regelung entgegensteht, nach welcher der Verkäufer vom Verbraucher für die Nutzung einer im Fernabsatz gekauften Ware Wertersatz verlangen kann, wenn der Verbraucher sein Widerrufsrecht fristgerecht ausübt. Gemäß Art. 6 Abs. I (2) und Abs. II der Richtlinie 97/7 sind die einzigen Kosten, die dem Verbraucher infolge der Ausübung seines Widerrufsrechts auferlegt werden können, die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Dem Schlussantrag der Generalanwältin Verica Trstenjak vom 18. Februar 2009 folgend, hat der EuGH am 3. September entschieden, dass die Richtlinie der nationalen Regelung entgegensteht.
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