Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Ebay-Gesetz und „unangreifbare“ Musterbelehrung in Kraft
17.06.10 18:00Zum 11.06.2010 traten die Änderungen des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht in Kraft.
Nunmehr steht den Käufern nur noch ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zur Verfügung und die Belehrung über das Widerrufsrecht kann auch erst bei Vertragsschluss erfolgen („spätestens bei Vertragsschluss“). Ob diese Neuregelung überhaupt konform mit Art. 4 Abs. 1 der europäischen Fernabsatzrichtlinie ist, wird sich erst noch zeigen müssen, da nach deren Wortlaut die Verbraucher noch vor Vertragsabschluss rechtzeitig zu informieren sind. Die ehemals im Angang der BGB-InfoVO verankerte Musterwiderrufsbelehrung ist nun in als Anlage 1 und 2 zu Artikel 246 EGBGB in das EGBGB überführt worden. Somit hat sie den Rang eines formellen Gesetzes erlangt und ist somit nicht mehr angreifbar.
Auch die Belehrung über Ersatzpflicht für entstehenden Wertverlust wurde entsprechend angepasst. Jedoch hat der EuGH erst jüngst die deutsche Regelung zur Wertersatzpflicht als rechtswidrig erklärt (Urt. V. 03.09.2009, Az. C-489/07).
