Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: 'kickme.to' haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen
20.02.02 12:00Die Firmen 'Adobe', 'Autodesk', 'Macromedia' und 'Microsoft' sind vor einem Gericht im schwedischen Landskrona mit ihrem Anliegen gescheitert, einen Duchsuchungsbefehl gegen den Betreiber von 'kickme.to' zu erwirken (ns2.dynamicname.com/court/page1.html). 'kickme.to' ist ein anonymer Redirect-Dienst, der von einer Subdomain unter 'kickme.to' auf einen beliebigen Webserver verweist, der für den Benutzer dadurch nicht ersichtlich ist. Der Service erfreut sich wegen seiner Anonymität insbesondere in der Warez-Szene großer Beliebtheit.
Das Gericht wies den Antrag ab, da eine Urheberrechtsverletzung durch derartige Links nicht ersichtlich sei.
