Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: USA: Online-Stalkerin zu 2 Jahren Haft verurteilt
06.03.08 00:00Zu zwei Jahren Haft ist eine US-Amerikanerin in New Mexiko verurteilt worden, die den Sänger der Rock-Gruppe Linkin Park, Chester Bennington fast ein Jahr lang gestalkt hat. Dabei hat sie sich ausschließlich der neuen Medien bedient. Die ehemalige Angestellte eines Internet-Sicherheitsbüro der US-Regierung hackte sich in die Email-Accounts des Sängers sowie in die Server des Handyanbieters um seine Nummer zu erhalten und seine Telefongespräche abzuhören. Auf diesem Wege erhielt sie Informationen, wie beispielsweise seine Telefonrechnung mit Verbindungsnummernachweis. Somit gelangte sie auch an die Telefonnummern von zahlreichen Prominenten, private Familienfotos des Sängers und die Nachrichten auf seinem Anrufbeantworter. Ertappt wurde die Angeklagte, als sie begann auch die Ehefrau des Sängers, das ehemalige Playboy-Model Talinda Bennington auszuspähen. Als sie anfing, von ihrer Arbeitsstelle aus Drohanrufe an die Ehefrau zu tätigen, konnte die Polizei die Anrufe zurückverfolgen die Angeklagte festnehmen.
Die Verurteilung erfolgte aufgrund eines sogenannten „plea agreements“, einer Art Schuldanerkenntnis, wobei sich die Angeklagte auf das Stalken, Verletzung des Postgeheimnisses und das Abhören von Telefongesprächen berief. Das Agreement enthält keine juristische Bewertung der Tat mit Präzendentwirkung. Ein vergleichbares Rechtsinstitut enthält das deutsche Strafprozessrecht nicht.
