Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Supreme Court: Pager-Überwachung von Arbeitnehmern ausnahmsweise zulässig

23.06.10 00:00

Der US-amerikanische Supreme Court hat am 17. Juni 2010 eine Entscheidung (City of Ontario v. Quon) veröffentlicht, in der es um die Frage der Überwachung arbeitsmäßig genutzten Pagern von Polizisten der Stadt Ontario geht. Die Stadt hatte die örtlichen Polizeiwachen mit Pagern ausgestattet mit denen dienstliche Nachrichten verschickt und empfangen werden sollten. In dem Vertrag mit dem Anbieter Arch Wireless war ein bestimmtes Zeichenlimit festgehalten worden, das jedoch mehrfach durch verschiedene Polizisten überschritten wurde. Daraufhin wandte sich der Vorgesetzte an Arch Wireless, um an Protokolle der versandten Nachrichten zu gelangen. Dies sollte dem Zweck dienen herauszufinden, ob lediglich das Zeichenlimit zu niedrig angesetzt worden war, oder ob die Pager auch außerdienstlich genutzt worden. Arch Wireless händigte daraufhin die Mitschnitte aus, welche sodann durch die Stadt analysiert wurden. Dabei stellte sich heraus, dass ein Großteil der Nachrichten rein private Inhalte hatten.

Die betroffenen Polizisten klagten daraufhin gegen die Stadt und machten eine Verletzung ihrer Rechte aus dem 4. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten (Fourth Amendment) und dem bundesrechtlichen Stored Communications Act. Das Fourth Amendment beinhaltet das verbriefte Recht, das Amerikaner vor staatlichen Übergriffen schützen soll und ein berechtigtes Vertrauen auf den Schutz der Privatsphäre festschreibt.

Nachdem das Gericht erster Instanz geurteilt hatte, dass das Interesse des Dienstvorgesetzten berechtigt und somit auch die Überwachung rechtmäßig war, stellte die nächste Instanz ein Überwiegen des Interesses am Schutz der Privatsphäre fest.

Der Supreme Court hat nun festgestellt, dass die Überwachung ausnahmsweise zulässig war, da es sich bei den Betroffenen um Angestellte des Öffentlichen Dienstes handelte und die Nachrichten arbeitsbedingt durchsucht wurden, womit die Polizisten auch rechnen konnten.