Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Amicus Curia-Brief der Bundesregierung im Streit um Google Bibliothek

15.09.09 00:00

Im Rechtsstreit "The Authors Guild Inc. v. Google Inc." um Google's digitale Bibliothek hat die Bundesregierung einen Amicus Curiae Brief beim United States District Court (Southern District of New York) eingereicht. Dieser Brief vom 31. August 2009 ist im Volltext auf JurPC verfügbar (JurPC Web-Dok. 188/2009).

Darin kritisiert die Bundesregierung nach einem kurzen Abriss der Entwicklung der deutschen Literatur, vor allem Verstöße gegen Berner Konvention und World Copyright Treaty-Regelungen, sowie die Art und Weise wie das Übereinkommen ausgehandelt wurde. So sollen Gesetzgebungsverfahren umgangen werden, die normalerweise nötig wären, um das Urheberrecht derart anzupassen. Zudem wurde das Abkommen privatrechtlich hinter verschlossenen Türen ausgehandelt, ohne außerhalb der USA betroffene Parteien miteinzubeziehen. Zudem wird befürchtet, dass die Datenbank nicht nur in den USA und damit nicht nur unter US-Recht verfügbar wäre.